Für Jugendliche gehören Messenger, Social Media und Games ganz selbstverständlich zum Alltag – und sind damit auch ein wichtiges Thema in der offenen Jugendarbeit und anderen außerschulischen Angeboten. Für pädagogische Fachkräfte stellen sich in Sachen Medien im beruflichen Kontext viele Fragen: Was ist rechtlich erlaubt? Wo liegen Grenzen? Und wie lassen sich digitale Dienste im Sinne des Jugendmedienschutz einsetzen?
Im kostenfreien Online-Seminar am 26.02.2026 von 11:00 bis 12:30 Uhr zeigte Britta Schülke, wie Messenger, soziale Netzwerke, Games und Co rechtssicher und verantwortungsvoll in der (medien-)pädagogischen Arbeit genutzt werden können. Im Mittelpunkt stand, Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe zu befähigen, ihre Angebote nach dem Jugendmedienschutz zu planen und durchzuführen.
Dazu vermittelte das Seminar praxisnah:
- Welche Gesetze regeln den Jugendschutz im Internet?
- Welche Bedeutung hat das Jugendschutzgesetz (JuSchG) konkret für den Einsatz von Messengern, Social Media und Games?
- Was bedeuten diese Regelungen für meine medienpädagogische und pädagogische Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe?
- Wie sind Alterskennzeichnungen (z. B. bei Apps, Games oder Online-Angeboten) zu verstehen – und was heißt das für meine Angebotsplanung?
- Welche technischen Schutzmöglichkeiten (z. B. Filter, Jugendschutz-Einstellungen, Kindersicherungen) kann ich nutzen, um Jugendmedienschutz in der Praxis umzusetzen?
Das Online-Seminar richtete sich an pädagogische Fachkräfte, die digitale Medien bewusst und rechtssicher in ihren Angeboten einsetzen möchten.
Britta Schülke ist Volljuristin und Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V.
Materialien
Hier können Sie das Handout zum Online-Seminar von Britta Schülke herunterladen:
Aufzeichnung
Unter dem folgenden Link können Sie den Mitschnitt des Online-Seminars abrufen: https://bbb2.minervis.com/playback/presentation/2.3/3401f2c84a18747fca3df9fc6f7742ea1054b499-1768901238837